Betrieblicher Ersthelfer

Erste Hilfe im Betrieb

  • Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer

    Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift (DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention) schreibt den Betrieben vor, dass eine nach Betriebsgröße erforderliche Anzahl ausgebildeter Ersthelfer aus- und regelmäßig fortgebildet werden muss.

    Für die Erstausbildung der Mitarbeiter ist die Teilnahme an dem neun Unterrichtseinheiten (1Tag) umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erforderlich. Zum Lehrgang ist eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft mitzubringen, die durch den Betrieb ausgefüllt und unterzeichnet ist. Dadurch fallen für den Betrieb und den Ersthelfer keine Kosten für die Ausbildung an. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Berufsgenossenschaft auf und klären im Vorfeld, ob und in welcher Art die Kosten übernommen werden.

    Teilnahmevoraussetzung

    Teilnehmer müssen am Kurstag frei von Erkältungs-/Atemwegserkrankungssymptomen und Fieber sein. Personen, bei denen die Gesundheitsbehörden Heimquarantäne oder andere Isolierungsmaßnahmen angeordnet haben, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.

  • Ansprechpartnerin

    Anja Witte

    Tel.: 04171-8890-44
    E-Mail: a.witte(at)drk-lkharburg(dot)de

    Ort

    Für Firmen, Vereine, Organisationen sowie Interessengemeinschaften mit einer Teilnehmerzahl von mindestens 12 Personen bieten wir Ihnen die Durchführung der Erste-Hilfe-Ausbildung auch direkt in Räumlichkeiten bei Ihnen vor Ort an (sofern die erforderliche Raumgröße und Ausstattung den Richtlinien entsprechen). Sprechen Sie uns hierzu gern an.

Kurse & Termine

An den u.g. Kursterminen können auch Privatzahler teilnehmen!

Kurse & Termine

Rotkreuzkurs Erste Hilfe bei Ihrem Kreisverband vor Ort