In seiner Satzung vom 19.06.1970 hat sich das Deutsche Rote Kreuz zur Jugendpflege, Jugendfürsorge und Jugendsozialarbeit verpflichtet. Dazu gehört auch die Förderung der Kinder in Krippen, Kindergärten, Horten und Mischformen, die sich nicht eindeutig einem der drei Bereiche zuordnen lassen. Demzufolge ist der Betrieb solcher Tageseinrichtungen fester Aufgabenbestandteil im Deutschen Roten Kreuz.
Mit der Trägerschaft von Tageseinrichtungen für Kinder erfüllt das Deutsche Rote Kreuz nicht nur seinen satzungsgemäßen Auftrag, sondern es will durch sein Tun im Geiste seines Begründers, Henry Dunant, wirken. Deshalb müssen die Rotkreuz-Grundsätze im Berufsalltag durch vorbildliches Handeln und Anleiten Richtschnur für die Erziehung in den Kindertageseinrichtungen sein.
Die Rotkreuz-Grundsätze haben für die pädagogische Arbeit eine richtungsweisende Bedeutung, denn welche Bedingungen und Unterstützungen Kinder für ihre Entwicklung erhalten, hängt entscheidend von dem Bild ab, das der Träger und die Mitarbeiter*innen einer Kita vom Kind haben.
Menschlichkeit
Dieser Grundsatz hat für die pädagogische Arbeit und ihre Umsetzung in DRK-Kitas große Bedeutung und beinhaltet, dass das Kind als eigenständige Persönlichkeit geachtet wird. Dies geschieht durch eine pädagogische Grundhaltung der Akzeptanz und Wertschätzung.
Neutralität
Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, wird sich zu jeder Zeit von politischen, rassistischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen enthalten.
Kinder lernen, Vertrauen zu bilden und Konfliktlösungen gemeinsam zu erarbeiten.
Freiwilligkeit
Dieser Grundsatz bietet eine Orientierung, im Alltag die Willensäußerungen von Kindern, Eltern und Kolleg*innen als gegeben zu akzeptieren und zu fördern. Kinder lernen, sich aus freiem Willen für andere einzusetzen, ohne auf den eigenen Vorteil zu schauen.
Unparteilichkeit
In den DRK-Kitas wird nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung unterschieden. Die Kinder lernen das Erkennen und Anerkennen der eigenen Persönlichkeit sowie die Individualität des anderen.
Unabhängigkeit
Dieser Grundsatz bewahrt die notwendige Unabhängigkeit und Eigenständigkeit, um den Grundsätzen entsprechende Erziehungs- und Bildungsarbeit zu gewährleisten. Jede DRK-Kita richtet ihre Konzeption nach den Grundsätzen aus.
Einheit
Einheit bedeutet keinesfalls Gleichmacherei, sondern bietet einen Rahmen für die Entfaltung von Kompetenzen entsprechend der jeweiligen Notwendigkeit. Es beinhaltet ein konstruktives Miteinander unter der Idee der menschlichen Tätigkeit.
Universalität
Der Grundsatz der Universalität gibt pädagogischen Mitarbeiter*innen Anregung, sich darüber bewusst zu werden, dass DRK-Kitas ideell und aktiv in eine weltumfassende Institution eingebunden sind.